Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag:
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FÜHRERSCHEIN OHNE STRESS

Mehr als 300 Absolventen in den letzten Jahren

Kompetenter Lehrer mit umfassender Fahrerfahrung

Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, B und BE

Wir sind Mitglied im Fahrlehrerverband M/V

Worauf wartest du? Ruf uns doch einfach an!

Anschprechpartner:
Frank Pantermüller

Herzlich willkommen bei der Fahrschule Alpha

Auf dieser Internetseite beantworten wir dir die wichtigsten Fragen rund um den Führerschein und wirklich alles, was du von unserer Fahrschule wissen musst.

Schau dich um und meld dich einfach, wenn du Fragen hast oder dich anmelden möchtest.

Welche Klasse und welchen Führerschein du für welches Fahrzeug benötigst, können wir dir am besten in einem persönlichen Gespräch erklären.

Frank Pantermüller

Fahrlehrer für Auto und Motorrad

Galerie

Unsere klassen

Offenen Krafträder

Krafträder bis 35kw

Krafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre)

Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h

Kraftfahrzeuge bis 3,5t

Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg

Aktuelles

In Bearbeitung

Kontakt

Schulring 8
18320 Trinwillershagen

Telefon: 0172 – 7079447

E-Mail: alpha-fahrschule@gmx.de

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Klasse A

– Krafträder (auch Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 

– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit ner Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zumGewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A1

– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, 

– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse AM

– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1.A2 und A — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg.

Klasse BE

– Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.